Veranstaltungssicherheit: Kann sich die Veranstaltung auch übersichern?

Für die Veranstaltungssicherheit ist letztlich maßgeblich, dass auf der Veranstaltung nichts passiert. Hierfür ist im Vorfeld in gewissen Grenzen u.a. der Veranstalter verantwortlich. Feste oder konkrete Regeln, welche Inhalte ein Sicherheitskonzept haben muss, gibt es (noch) nicht. Letztlich ist maßgeblich, was „erforderlich“ und „zumutbar“ ist: Denn das muss der Verantwortliche unternehmen, wenn er seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommen will.

Nur: Was ist denn nun konkret „erforderlich“ und „zumutbar“? Tatsache ist, dass es für den Verantwortlichen eine Vielzahl von Aspekten zu beachten gilt, eine nicht unerhebliche Anzahl von Regelwerken will beachtet und umgesetzt werden. Dabei kommt es auf viele Faktoren um die Veranstaltung herum an, ein paar Beispiele: Haben die Beteiligten Erfahrung mit der Veranstaltung und miteinander? Kann das Wetter Einfluss auf den Veranstaltungslauf nehmen: Open Air, Winter, Zelte usw. Weist die Veranstaltungsstätte Besonderheiten auf: Burg, Schloss, Keller, viele Treppen usw.? Welche Besucher werden erwartet?

Die Komplexität oder der Schwierigkeitsgrad der Anforderungen an die Veranstaltungssicherheit können dazu führen, dass der Veranstalter so wie geplant seine Veranstaltung nicht durchführen kann: Er muss sie ggf. örtlich oder zeitlich verlegen, inhaltlich ändern, mehr investieren und/oder Fachkräfte hinzuziehen, die ihn unterstützen. Maßgeblich dabei ist:

Einerseits aus Sicht des Verantwortlichen: Was ist erforderlich und zumutbar. Andererseits aus Sicht der Besucher/Mitwirkenden/Beschäftigten: Welche Detailtiefe der Sicherheitsplanung und -maßnahmen erwarten sie bzw. dürfen sie erwarten?

Dass es keine Garantie für absolute Veranstaltungssicherheit gibt, weiß der durchschnittliche Besucher, er muss immer mit einem Restrisiko rechnen und leben: Der Veranstalter ist nicht dafür verantwortlich, dem Besucher etwa das allgemeine Lebensrisiko abzunehmen. Umgekehrt kann der Verantwortliche nicht mit dem Argument gehört werden, der Aufwand sei ihm zu hoch – sofern der Aufwand (1.) erforderlich und zumutbar ist und (2.) der Besucher diesen Aufwand erwarten darf.

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