Arbeitsgruppen im bvvs

Bundesverband Veranstaltungssicherheit

AG Zufahrtschutz:

Die AG Zufahrtschutz erarbeitet eine Handreichung mit dem Ziel die Rahmenbedingungen von Zufahrtsschutz im Kontext der allgemeinen Verkehrs- und Sicherheitsplanung für Veranstaltungen zu beschreiben:

  • Wer ist für die Konzeptionierung und Umsetzung von Zufahrtschutzmaßnahmen im Kontext einer Veranstaltung zuständig und rechtlich verantwortlich?
  • Welche Bedeutung haben die DIN SPEC 91414 Teil 1 und 2 und weitere Normen/Leitfäden/Schriftwerke?
  • Welchen Anwendungsbereich und welches Schutzziel verfolgt die DIN SPEC 91414 Teil 2?
  • Welche Anforderungen und Möglichkeiten zur Konzeptionierung und Umsetzung von Zufahrtschutzmaßnahmen gibt es?
  • Wie müssen Zufahrtschutzkonzepte in Verkehrs- bzw. Sicherheitskonzepte eingebunden werden?
  • Welche Anwendungsbereiche von zertifizierten Systemen gibt es und wo sind deren Grenzen?
  • Welche zertifizierten Fahrzeug-Blockier-Systeme gibt es?
  • Welche alternativen Lösungen sind möglich und zulässig?
  • Welche Kenntnisse zur Planung und Überwachung von Zufahrtschutzkonzepten sind nötig?

AG Sachverständiger:

Die AG Sachverständiger erarbeitet eine Handreichung mit dem Ziel, der anerkennenden Stelle zur Bestellung von Sachverständigen den Bedarf an öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen für Veranstaltungssicherheit sowie deren mögliche Mindestqualifikation darzustellen. Zusätzlich sollen der anerkennenden Stelle mögliche Prüfungsinhalte und weitere Anforderungen vorbereitet werden. Die Fachöffentlichkeit soll durch eine Veröffentlichung des bvvs die Unterschiede zwischen freien SV und ö.b.u.v. Sachverständigen erkennen und einordnen können.

Die Fragestellungen, die durch die AG Sachverständiger bearbeitet werden sollen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Warum besteht ein Bedarf an ö.b.u.v. Sachverständigen für Veranstaltungssicherheit?
  • Was ist ein ö.b.u.v. Sachverständigen für Veranstaltungssicherheit und wie unterscheidet sich dieser von freien Sachverständigen?
  • Welche Stelle übernimmt die Prüfung und Anerkennung des ö.b.u.v. Sachverständigen?
  • Wie gestaltet sich das Bestellungsverfahren?
  • Welche formalen Mindestqualifikation werden an diesen Sachverständigen gestellt?
  • Welche Aufgaben und Befugnisse hat der Sachverständige?
    • Wie wird dieser als Gutachter in Gerichtsverfahren tätig?
    • Welche zusätzlichen Qualifikationen sind als Gutachter notwendig?

AG Fliegende Bauten:

Die AG Fliegende Bauten beschäftigt sich mit den temporären Bauten und Eventmodulen, die aufgrund ihrer Größe nicht unter die Regelungen der Fliegenden Bauten fallen. Hier geht es in erster Linie um kleinere Leichtbauzelte und Schirme. Aber auch Möbel, Werbeträger und andere in der Eventarchitektur häufig verwendete Elemente sollen hinsichtlich ihrer Einsetzbarkeit überprüft werden. Ziel ist die Erarbeitung einer Handlungshilfe, welche die Auswahl geeigneter Module unterstützt und sicherheitsgerechte Verwendung ermöglicht.

Die Fragestellungen, die durch die AG Fliegende Bauten bearbeitet werden sollen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Was bietet der Markt insbesondere an Leichtbauzelten und Schirmen, die keiner Regelung für Fliegende Bauten unterliegen?
  • Was ist beim gewerblichen Einsatz zu beachten und notwendig?
  • Welchen Anforderungen sind die Module ausgesetzt und wie kann man diesen begegnen?
  • Welche Unterschiede gibt es in der Beschaffenheit der Module und wie lassen sie sich kategorisieren?

Schreiben Sie uns

Schicken Sie gerne eine Mail an kontakt@bvvs.org oder nutzen Sie unser unten stehendes Kontaktformular. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Ihre Daten werden zur Bearbeitung und Nachverfolgung Ihrer Anfrage verwendet. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Datenschutzhinweise

Anschrift

Bundesverband Veranstaltungssicherheit e.V.
Haidelmoosweg 27
78467 Konstanz