FRÜHSTÜCK IN MÜNCHEN

Wir erleben in der Veranstaltungsbranche nahezu täglich, welche massiven Informations-, Wissens- und Qualifikationsdefizite oder auch schlicht nur fehlendes Problembewusstsein bei allen Beteiligten in der Veranstaltungssicherheit nach wie vor vorhanden sind. Ob als verantwortlicher Betreiber einer Versammlungsstätte, Veranstalter, Dienstleister, Teil der Behördenstrukturen oder auch als Besucherin und Besucher von Veranstaltungen.

Nach dem Massenunfall bei der Loveparade 2010 in Duisburg mit 21 Toten und etwa 600 z.T. schwer verletzten Opfern ist die öffentliche Wahrnehmung zwar erstmal angestiegen. Da sich aber hinsichtlich des mangelnden Wissens vieler Beteiligter und zu wenig eindeutiger, geschweige denn umfassender rechtlicher Vorgaben nichts änderte, waren die Folgen zunächst häufig aktionistische Schnellschüsse, die in den seltensten Fällen etwas zum Besseren hin verändert haben. Gleichzeitig tauchten sehr schnell reihenweise selbsternannte „Experten“ und „Sachverständige“ und deren zugehörige Kurs- und Titelangebote auf, die alle ihr Stückchen eines vermeintlich lukrativen Kuchens abfassen wollen.

In der Konsequenz dieser Entwicklungen haben wir uns entschlossen, den Bundesverband Veranstaltungssicherheit zu gründen und uns zum Ziel gesetzt, mit allen Beteiligten in der Veranstaltungsbranche diesen Entwicklungen perspektivisch etwas entgegen zu setzen. Um Ihnen statt unsere Satzung vorzulesen lieber aufzuzeigen, was Sie davon haben und auch warum wir genau Sie dafür brauchen geben unser Justitiar Rechtsanwalt Thomas Waetke und ich Ihnen in lockerer Frühstücksrunde zwei aktuelle Einblicke in Teilaspekte.

Wann:

10. März 2016, von 8.30 Uhr bis ca. 11 Uhr

Wo:

Orangehouse im Feierwerk e.V., Hansastraße 39-41, 81373 München

Was:

Impulsvortrag / Workshop mit Roland G. Meier, Vorsitzender:

„Markenschutz und Veranstaltungssicherheit – wie Sicherheitskonzept und Notfallmanagementhelfen können, Ihren Namen und den Namen Ihres Kunden zu schützen“.

Roland G. Meier zeigt anhand einiger Beispiele aus der Praxis auf, wie bekannte und unbekannte Risiken im Spannungsfeld von Unternehmenssicherheit, Business Continutiy Management und Sponsoring durch eine fachgerechte, angemessene und rechtzeitige Planung der Veranstaltungssicherheit sowie deren adäquate Umsetzung nachhaltig minimiert werden können.

Impulsvortrag / Workshop mit Rechtsanwalt Thomas Waetke, Justitiar:

„Die Veranstaltungssicherheit im Alltag – Anforderungen an Geschäftsführer, Mitarbeiter, Veranstalter, Vermieter und Dienstleister“.

Thomas Waetke stellt alltägliche Probleme und Risiken der Veranstaltung dar: Welche Risiken birgt die Auswahl und Delegation von Aufgaben an Dritte? Was hat Compliance mit der Veranstaltungssicherheit zu tun? Wofür ist der Betreiber der Versammlungsstätte verantwortlich, und wofür der Veranstalter? Kann die Haftung per Vertrag geregelt werden? Und: Manchmal ist es sinnvoller, weniger zu tun.


Stellen Sie Ihre Fragen, diskutieren Sie mit, lernen Sie neue Aspekte kennen.

Bitte melden Sie sich an. Sie erhalten von uns eine Teilnahmebestätigung. Wir bitten um Verständnis, dass wir angesichts des Formats und der zur Verfügung stehenden Plätze nur begrenzte Teilnahmezahlen haben.

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