Sicherheit bei Veranstaltungen: Klarheit beim Zufahrtsschutz dringend erforderlich | Pressemitteilung

Konstanz, 21. November 2025

Sicherheit bei Veranstaltungen: Klarheit beim Zufahrtsschutz dringend erforderlich

Die Sicherheit von Veranstaltungen – insbesondere der Zufahrtsschutz bei Weihnachtsmärkten – steht aktuell im medialen Fokus. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich jüngst zum Thema geäußert. Als Bundesverband Veranstaltungssicherheit (bvvs) setzen wir uns bereits seit Jahren für klare, praxisnahe und einheitliche Regelungen in diesem Bereich ein.

Im täglichen Umgang mit der Thematik herrscht nach wie vor erhebliche Unsicherheit bei allen beteiligten Akteuren. Derzeit zeigt sich ein Flickenteppich an Regelungen:
• In vielen Bundesländern fehlen konkrete Vorgaben zur Umsetzung des Zufahrtsschutzes, zur Verantwortlichkeit und zur Kostenübernahme.
• Während einige Länder großzügige Kostenübernahmen beim Zufahrtsschutz durch Kommunen oder das Land ermöglichen, lehnen andere diese kategorisch ab.
• Ebenso variieren die Zuständigkeiten und Unterstützungsangebote der Landespolizeien beim Zufahrtsschutz stark – von umfassender Beratung bis hin zu einer vollständigen Ablehnung der Mitwirkung.

Wir teilen die Auffassung von Bundeskanzler Merz, dass der Schutz von Veranstaltungen vor terroristischen Bedrohungen in der Verantwortung des Staates liegt. Gleichzeitig bildet eine professionelle, einzelfallbezogene Risikoanalyse das unverzichtbare Fundament jeder Sicherheitsplanung. Bei großen Märkten und Veranstaltungen ist ein umfassendes Sicherheitskonzept ein notwendiger Bestandteil des Sicherheitsmanagements. Es ist zudem essenziell zu betonen, dass klassische Themen der Veranstaltungssicherheit – wie Brandschutz, Fluchtwege und Notfallplanung – weiterhin einen zentralen Stellenwert haben und die Basis für sichere Märkte und Veranstaltungen bilden.

Der bvvs fordert daher klare Regelungen seitens der Innenministerien, um die aktuellen Unklarheiten zu beseitigen, insbesondere hinsichtlich der Kostenübernahme beim Zufahrtsschutz. Auch die politische Entscheidung, unter welchen Umständen Maßnahmen zum Zufahrtsschutz notwendig sind, müssen getroffen werden (Hessen war hier Vorbild). Klare Zuständigkeiten sind unerlässlich: Die Kommune sollte die leitende Funktion übernehmen und sich von der jeweiligen Landespolizei fachlich beraten lassen. Die Landespolizeien sind anzuweisen, dass insbesondere die Ersteinschätzung der Gefährdung durch ihre Expertise erfolgt.

Mit diesen Forderungen haben wir uns heute an Bundeskanzler Merz, den Bundesinnenminister Dobrindt sowie an die Innenministerkonferenz gewandt, um die Dringlichkeit einer einheitlichen und praktikablen Lösung zu unterstreichen.
Nur mit klaren Regeln, eindeutigen Zuständigkeiten und einer konsequenten Umsetzung kann die Sicherheit von Veranstaltungen in Deutschland nachhaltig gewährleistet werden – zum Schutz der Teilnehmenden und zur Stärkung des Vertrauens in unsere öffentlichen Veranstaltungen.

Für den Bundesverband Veranstaltungssicherheit e.V.
Dennis Eichenbrenner, Vorsitzender

bvvs
Bundesverband Veranstaltungssicherheit e.V.

Haidelmoosweg 27a
78467 Konstanz
Tel.: 07531/976 8329
verwaltung@bvvs.org
www.bvvs.org

Related posts

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert