PRESSEMITTEILUNG
Konstanz, 29. August 2025
Reaktion des Bundesverband Veranstaltungssicherheit (bvvs) zur Berichterstattung zum Magdeburger Weihnachtsmarkt des MDR vom 29.08.2025.
Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit (bvvs) nimmt Stellung zum Artikel des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) „Gutachter: Amokfahrt hätte verhindert werden können“ (veröffentlicht am 29.08.2025), in dem auf die Analyse des Sicherheitskonzepts des Magdeburger Weihnachtsmarktes durch den bvvs eingegangen wird. Der bvvs distanziert sich von der im Artikel beschriebenen Darstellung und weist auf das dadurch erzeugte, verzerrte Bild der Analyse hin.
Der bvvs stellt folgendes klar:
- Es handelt sich bei der Ausarbeitung ausdrücklich nicht um ein Gutachten, sondern um eine Analyse des Sicherheitskonzept für den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024.
- Der MDR-Artikel vermittelt ein Bild, das nicht dem Inhalt und der Aussage der Analyse des bvvs entspricht. Die Darstellung ist aus Sicht des bvvs verkürzt und wenig ausgewogen.
- Entgegen der im Artikel suggerierten Interpretation enthält die Analyse an keiner Stelle die Behauptung, dass der Anschlag hätte verhindert werden können
- Zwischen einem mangelhaften Sicherheitskonzept und dem Eintritt eines terroristischen Anschlags besteht kein direkter kausaler Zusammenhang – insbesondere, wenn ein Täter sich (wie im vorliegenden Fall nach aktuellem Kenntnisstand) über mehrere Tage gezielt vorbereitet hat.
- In der Analyse stellt der bvvs fest, dass es „eine gesonderte Risikoanalyse für jede einzelne Zufahrt“ hätte geben müssen. Eine solche Analyse kann jedoch, abhängig vom vorher definierten Schutzziel, auch zu dem Schluss kommen, dass einzelne Zufahrten bewusst ungeschützt bleiben. Die Entscheidung über Schutzmaßnahmen muss auf klaren Anforderungen des Landes und der Landespolizei basieren und im Einzelfall fachlich bewertet und bezüglich ihrer Verantwortung zur Umsetzung abgestimmt werden.
Weiter unterstreicht der bvvs, dass die Verantwortung für den Schutz vor Terror und Amok nicht beim einzelnen Veranstaltenden liegt, sondern bei den zuständigen Sicherheitsbehörden. Auch kommunale Genehmigungsbehörden können Maßnahmen des Terrorschutzes nicht fachlich bewerten oder deren Schutzzielerfüllung beurteilen. Ihnen fehlt in der Regel die sicherheitsfachliche Expertise sowie der Zugang zu entsprechenden Informationen der Polizeibehörden.
Veranstaltende sind weder rechtlich noch fachlich in der Lage, abstrakte Gefährdungslagen zu bewerten oder eigenständig Maßnahmen zur Terrorabwehr zu planen und umzusetzen. Daher ist es die Aufgabe von Land und Landespolizei, hierzu klare Planungsgrundlagen zu schaffen und im Einzelfall zu bewerten, welche Maßnahmen geboten sind.
In der Berichterstattung unerwähnt blieben folgende Aussagen der Analyse des bvvs:
„Aus fachlicher Sicht kann jedoch festgestellt werden, dass die beschriebenen Mängel nach Auffassung des BVVS nicht ursächlich für das konkrete Ereignis waren.“
„Es wird ausdrücklich betont, dass mit dieser fachlichen Bewertung keine
persönliche oder juristische Schuldzuweisung verbunden ist. Die Verantwortung für die Planung und sichere Durchführung einer derartigen Veranstaltung liegt nicht ausschließlich beim Veranstalter, sondern auch bei den weiteren Verfahrensbeteiligten im Rahmen des Genehmigungsprozesses.“
Der BVVS fordert eine sachliche und differenzierte Diskussion über Sicherheitsverantwortung bei Veranstaltungen. Pauschale Schuldzuweisungen gegenüber Veranstaltenden sind nicht nur fachlich unbegründet, sondern gefährden auch die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Behörden, Polizei und Veranstaltungswirtschaft.