Wie die Zeitschrift „Focus“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre nach dem Unglück bei der Loveparade in Duisburg die Anklageschrift gegen 10 oder 11 Beschuldigte fertig gestellt. Den beschuldigten Mitarbeitern des Veranstalters und der Stadt Duisburg wird dem Bericht zufolge fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Dem Bericht zufolge wurde das Ermittlungsverfahren gegen einen leitenden Polizeibeamten eingestellt. Bisher hatte die Staatsanwaltschaft gegen 16 Personen ermittelt. Die Anklageschrift wurde nun dem Generalstaatsanwalt zur Prüfung übermittelt. Hiernach könnte die Anklage dann dem zuständigen Strafgericht vorgelegt werden. Nimmt das Gericht die Anklage an, werden die Strafverfahren eröffnet.
Ein Strafprozess wird die Justiz vor eine immense Herausforderung stellen, insbesondere, wenn eine Vielzahl von Nebenklägern sich dem Strafprozess anschließen wird. Allzu viel Hoffnung auf detaillierte Aufklärung darf es dabei nicht geben: Der Strafprozess dient nicht der Aufklärung, sondern der Ermittlung der individuellen Schuld des jeweiligen Angeklagten.
Allerdings werden veröffentliche Gutachten, Zeugenaussagen und Videoausschnitte hoffentlich ausreichend Anhaltspunkte dafür geben, was tatsächlich falsch gemacht wurde.
Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit wird die Verfahren zum Anlass nehmen, seine Mitglieder entsprechend zu informieren und bestimmte Punkte herausgreifen, um hierfür künftige Qualitätsstandards für die Veranstaltungsbranche zu entwickeln.