Nordrhein-Westfalen hat seit Anfang Dezember 2016 eine neue Sonderbauverordnung, und dabei die Änderungen der MVStättVO 2014 weitestgehend übernommen.
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Die Anforderungen an die Sicherheitsplanung bei Veranstaltungen sind in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden. Neue rechtliche Rahmenbedingungen, veränderte Risikolagen, gesellschaftliche Entwicklungen und nicht zuletzt
Konstanz, 21. November 2025 Sicherheit bei Veranstaltungen: Klarheit beim Zufahrtsschutz dringend erforderlich Die Sicherheit von Veranstaltungen – insbesondere der Zufahrtsschutz bei Weihnachtsmärkten – steht aktuell

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