Schutz vor Terrorismus ist staatliche Aufgabe – Pressemitteilung

Schutz vor Terrorismus ist staatliche Aufgabe

Konstanz, 28. Juli 2026.

Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit (bvvs) ist tief betroffen über die Ereignisse beim Christopher Street Day in Berlin. Unsere Gedanken gelten den Betroffenen und Hinterbliebenen. Den Verletzten wünschen wir eine rasche und vollständige Genesung. Sich bereits jetzt zu den konkreten Geschehnissen und den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu äußern, wäre verfrüht und nicht angemessen. Die Aufklärung obliegt den zuständigen Ermittlungsbehörden. Der bvvs beteiligt sich nicht an Mutmaßungen oder Spekulationen.

Da Fahrzeuge wiederholt als Tatmittel eingesetzt wurden und uns nach derartigen Ereignissen regelmäßig zahlreiche Presseanfragen erreichen, möchten wir unseren grundsätzlichen Standpunkt zum Schutz von Veranstaltungen darlegen.

Bestimmte Veranstaltungen müssen besonders geschützt werden

Die Tat zeigt erneut, dass bestimmte Veranstaltungen aufgrund ihrer Bedeutung, ihres Symbolgehalts oder ihrer Gefährdungslage eines besonderen Schutzes bedürfen. Der Schutz vor terroristischen Anschlägen und gezielten Fahrzeugattacken ist eine staatliche Aufgabe und kann nicht auf Veranstalter übertragen werden.

Aus Sicht des bvvs fehlt es weiterhin in großen Teilen an der notwendigen Konsequenz der Landesinnenministerien und Landespolizeien. Die abstrakte Gefährdungslage wird durch den Bundesinnenminister inzwischen als hoch bewertet. Allein dies sollte Anlass sein, den Schutz gefährdeter Veranstaltungen stärker zu priorisieren, nicht nur in der Frage des Zufahrtsschutzes. Dafür benötigen die Polizeibehörden klare Zuständigkeiten, einheitliche Bewertungsmaßstäbe und konkrete Handlungsanweisungen.

Zufahrtsschutz muss staatlich veranlasst und professionell geplant werden

Mehrere Rechtsgutachten ordnen die Abwehr terroristischer Gefahren dem Staat zu. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat erklärt, dass der Schutz von Veranstaltungen vor terroristischen Bedrohungen in staatlicher Verantwortung liegt. In der Praxis der Länder ist diese Haltung bislang jedoch kaum angekommen, das Land Berlin bildet hier eine positive Ausnahme.

Ob Zufahrtsschutzmaßnahmen notwendig sind, muss auf Grundlage einer fachlich fundierten Gefahrenanalyse festgestellt werden. Die Bewertung einer terroristischen Gefährdung ist insbesondere Aufgabe der Polizei und der Sicherheitsbehörden. Veranstalter und Fachplaner können dabei ihre Kenntnisse der Veranstaltung, der örtlichen Gegebenheiten und der betrieblichen Abläufe einbringen, die staatliche Gefahrenbewertung jedoch nicht ersetzen.

Qualifizierte Fachplaner können in vielen Schritten unterstützen – von der Analyse der örtlichen Gegebenheiten über die Entwicklung geeigneter Maßnahmen bis zur Erstellung eines Zufahrtsschutzkonzepts. Die Verantwortung für diese Planung und die Finanzierung der daraus resultierenden Maßnahmen sollte jedoch bei den staatlichen Stellen liegen“, erklärt Dennis Eichenbrenner, Vorsitzender des bvvs.

Derzeit werden in vielen Bundesländern Gefahrenbewertung, Planung, Organisation und Finanzierung häufig weitgehend auf die Veranstalter übertragen. Diese verfügen jedoch weder über die erforderlichen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnisse noch über die hoheitlichen Befugnisse, um terroristische Gefahren abschließend bewerten und abwehren zu können. Die Innenministerinnen und Innenminister der Länder sind deshalb aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und flächendeckend verlässliche Strukturen zu schaffen.

Einzelne Barrieren sind noch kein Zufahrtsschutzkonzept

Erforderliche Maßnahmen müssen professionell geplant und in einem abgestimmten Zufahrtsschutzkonzept festgelegt werden. Dieses muss insbesondere die Schutzziele, die örtlichen Gegebenheiten, die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Systeme sowie die Anforderungen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Veranstaltungslogistik und Anliegern berücksichtigen. Pauschale Forderungen nach Barrieren oder kurzfristig aufgestellte Einzellösungen schaffen nicht automatisch mehr Sicherheit. Unzureichend geplante Maßnahmen können vielmehr neue Gefahren verursachen – etwa durch beeinträchtigte Flucht- und Rettungswege oder verzögerte Zufahrten für Einsatzkräfte.

Fachkunde statt formaler Zertifikate

Zufahrtsschutzkonzepte müssen von fachkundigen Personen erstellt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen. Dazu zählen auch fundierte Kenntnisse zur Veranstaltungssicherheit.

Die Qualität eines Zufahrtsschutzkonzepts bemisst sich nicht an der Bezeichnung eines Zertifikats, sondern an der nachweisbaren Sach- und Fachkunde der planenden Person. Eine allgemein vorgeschriebene Mindestqualifikation, besondere Zulassung oder zwingende internationale Zertifizierung gibt es hierfür nicht“, erklärt Daniel Schlatter, Jurist des bvvs.

Datenschutz darf notwendige Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindern

Datenschutzrechtliche Belange dürfen nicht pauschal als Begründung dafür dienen, einen notwendigen Informationsaustausch zwischen Behörden und beteiligten Stellen oder erforderliche Überprüfungen von Personen in sicherheitsrelevanten Funktionen zu unterlassen.

Solche Maßnahmen benötigen eine tragfähige Rechtsgrundlage und müssen erforderlich, zweckgebunden und verhältnismäßig sein. Fehlen eindeutige rechtliche Grundlagen für einen notwendigen Informationsaustausch oder angemessene personelle Überprüfungen, sind Bund und Länder aufgefordert, diese zu schaffen.

Keine absolute Sicherheit – aber vermeidbare Lücken

Ein hundertprozentiger Schutz von Veranstaltungen ist nicht möglich. Gleichwohl bestehen Lücken bei der Aufgabenwahrnehmung der Innenministerien und Polizeibehörden. Notwendig sind bundesweit nachvollziehbare Verfahren, eindeutige Verantwortlichkeiten und eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Kommunen, Veranstaltern und Fachplanern.

Veranstalter tragen Verantwortung für die sichere Organisation und Durchführung ihrer Veranstaltungen. Der Schutz vor Terrorismus kann und darf jedoch nicht ihre Aufgabe sein.

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