Tag: 29. Januar 2014

Veranstaltungssicherheit: Kann sich die Veranstaltung auch übersichern?

Für die Veranstaltungssicherheit ist letztlich maßgeblich, dass auf der Veranstaltung nichts passiert. Hierfür ist im Vorfeld in gewissen Grenzen u.a. der Veranstalter verantwortlich. Feste oder konkrete Regeln, welche Inhalte ein Sicherheitskonzept haben muss, gibt es (noch) nicht. Letztlich ist maßgeblich, was „erforderlich“ und „zumutbar“ ist: Denn das muss der Verantwortliche unternehmen, wenn er seinen Verkehrssicherungspflichten […]