Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit hatte für den 18.02.2014 zu seinem ersten Symposium nach Karlsruhe geladen.
Ca. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland waren gekommen, um den Verband kennenzulernen, Kontakte zu knüpfen und bei Vorträgen und Workshops mit zu diskutieren und andere Meinungen zu hören.
Roland G. Meier, der 1. Vorsitzende des bvvs, begrüßte die Anwesenden und stellte den Verband kurz vor.
Wer macht was auf der Veranstaltung?
Hiernach startete dann der erste Vortrag von Rechtsanwalt Thomas Waetke zum Thema „Aufgabenabgrenzung in der Veranstaltungssicherheit“. Gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Symposiums wurden dabei die Aufgaben der verschiedenen Beteiligten an einer Veranstaltung diskutiert, darunter bspw. auch die Frage, welche Kompetenzen für einen Veranstaltungsleiter erforderlich seien. Herr Waetke beleuchtete auch die rechtlichen Hintergründe der unbedingt vorzunehmenden klaren Zuteilung von Funktionen und Aufgaben.
Wo geht’s zur Behörde?
Hieran schloss sich der Vortrag von Friedrich Baer zum Thema „Weg durch den Behördendschungel“ an. Herr Baer erläuterte dabei kurz die Strukturen der Verwaltung in Deutschland und einige Genehmigungen und Erlaubnisse, die bei einer Veranstaltung erforderlich sein können.
Wann ist ein Sicherheitskonzept ein Sicherheitskonzept?
Es ist keine Neuigkeit, wenn man sagt, dass das Thema Veranstaltungssicherheit ein komplexes Thema ist, in dem es noch viele Unklarheiten und Unsicherheiten gibt. Dies wurde dann auch beim ersten Workshop deutlich, in dem es über die gesetzlichen Vorschriften hinaus um die Anforderungen an ein Sicherheitskonzept ging. Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit wird hiervon ausgehend nun eine Arbeitsgruppe einsetzen, die sich u.a. mit der Frage befassen wird, welche Inhalte ein Sicherheitskonzept aufweisen sollte. Dabei gilt es die auch im Workshop wiederholt aufgeworfene Frage zu berücksichtigen, wie tiefgehend und detailliert ein Aspekt geplant werden muss – schließlich soll das Konzept für die Verantwortlichen auch noch verständlich und umsetzbar sein.
Nach diesem ersten Workshop, an dem alle Anwesenden teilgenommen hatten, folgten drei Workshops, die parallel durchgeführt wurden.
Barrierefreiheit, was ist das?
In einem Workshop ging es dabei um das Thema Barrierefreiheit: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Workshops diskutierten zuerst einmal die Begriffsdefinition von Barrierefreiheit und wie weit Barrierefreiheit überhaupt umsetzbar ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung; hier dienten zwei Open Air-Festivals als Diskussionsgrundlage und Anschauungsbeispiel. Wie weit geht Barrierefreiheit und ab welchem Grad ist es nur noch Service? Wie viel Eigenverantwortung darf man von den zu inkludierenden Personen voraussetzen? An diesen und vielen weiteren aufgeworfenen Fragen möchte der bvvs ansetzen und Lösungen entwickeln, die von allen Beteiligten umsetzbar sein sollen und mitgetragen werden können.
Sind Ausbildung und Studium auf dem aktuellen Stand?
In einem weiteren Workshop stand das Thema „Ausbildung und Studium“ an der Tafel. Dabei ging es u.a. darum, ob in den aktuellen Ausbildungsberufen das Thema Veranstaltungssicherheit inhaltlich und qualitativ ausreichend verankert ist. Hierbei haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Workshops festgestellt, dass vielfach nicht klar ist, welche Aufgaben bspw. ein Veranstaltungskaufmann und eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik haben: Wer muss was über die Veranstaltungssicherheit wissen? Angeregt wurden auch Angebote für die Dozenten selbst, sich im Rahmen von Fort- oder Weiterbildungen über den eigenen Tellerrand hinaus informieren zu können.
Temporäre Installationen – was gibt es, was fehlt uns?
In einem dritten Workshop ging es um temporäre Installationen. Zunächst kam dabei die Frage auf, woran man sich bei der Notwendigkeit und der Art von Sicherheitseinrichtungen für vorübergehende Versammlungsstätten orientieren sollte. Für die Krisenstäbe von Veranstaltern wurde eine – von den örtlichen Feuerwehren unabhängige – Zugangsmöglichkeit zum DWD-System FeWIS gefordert, um schneller, direkter und exakter auf Wettergefahren reagieren zu können. Außerdem wird künftig auch die Frage der Einfriedungen durch bauliche Anlagen geklärt werden, vor allem in Hinblick auf Kontrollen, Personenzählung und Überfüllungsverhinderung.
Blitzschutz bei Freiluftveranstaltungen
Nach den Workshops folgte der Vortrag von Michael Öhlhorn zum Thema „Blitzschutz bei Freiluftveranstaltungen und in Zelten“. Herr Öhlhorn erläuterte dabei kurz die verschiedenen Gefahren bei einem Gewitter und gab am Beispiel eines konkreten Blitzunfalls auf einer Veranstaltung auch Lösungsansätze mit auf den Weg. Hier gilt es nun, künftig Erfahrungen zu sammeln und das wichtige Thema Blitzschutz fort zu entwickeln.
Den Abschluss des Symposiums bildete eine Podiumsdiskussion zu der Frage, ob Veranstaltungssicherheit eine Selbstverständlichkeit sei.
Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die das erste Symposium mit ihren Ideen, Anregungen und Beiträgen bereichert haben. Der Verband wird nun diese Themen mit anderen Themen aufgreifen und beginnen, soweit erforderlich Lösungsansätze zu entwickeln oder vorhandene Strukturen und Ansätze zu unterstützen.