Der Landtag Schleswig-Holstein bat den bvvs um Stellungnahme zu zwei Fraktionsanträgen, im Zusammenhang mit den Konsequenzen der Corona-Pandemie auf die Veranstaltungsbranche.
Innerhalb der Stellungnahme vom November 2020 unterstrich der bvvs, dass sich die Veranstaltungsbranche in einer noch nie da gewesenen Krise befindet. Der Verlust des Großteils aller Veranstaltungen im Jahr 2020 hat vielschichtige Konsequenzen und geht dabei weit über die finanziellen Einbußen hinaus. Die Auswirkungen auf Kultur und Gesellschaft, die Konsequenzen für die betroffenen Beschäftigten und Selbstständigen der Branche sowie die langfristigen Folgen sind umfangreich und lassen sich aus heutiger Sicht kaum vollumfänglich darstellen.
Darüber hinaus wurden die Solo-Selbstständigen ohne Erhalt von finanziellen Hilfen in den Fokus gestellt. Die allermeisten Hilfsprogramme gehen an den Solo-Selbstständigen vorbei, u.a. auch weil diese in der Regel kaum laufende Kosten haben und lediglich ihre persönliche Arbeitskraft oder Expertise als Dienstleistung bei Veranstaltern anbieten. Die bestehenden Überbrückungshilfen erreichen die Solo-Selbstständigen zumeist nicht. Sie stehen ohne finanzielle Unterstützung da, ohne dass sie diesen Umstand zu verantworten haben.
Schließungen im November als Folge des zweiten Teil-Lockdowns forderte die Schließung zahlreicher Unternehmen der Branche, obwohl diese diverse Maßnahmen in Form von Hygienepläne, Infektionsschutzkonzepte, Investitionen in Lüftungsanlagen, u.v.m. ergriffen haben. Auch wenn die Ausfallhilfen bis zu 75% des Vorjahresumsatzes erstatten, werden die getroffenen Investitionen in dieser Zeit wirkungslos. Auch viele Agenturen und Veranstalter sind nicht unmittelbar von einer Schließung betroffen, stehen aber vor existenzgefährdenden Umsatzeinbußen. Damit gehen die Hilfen erneut an den schwer getroffenen Unternehmern und Selbstständigen vorbei. Die bestehende Not unserer Branche wird verschärft, ein Kollaps droht.
Abschließend wurde der Thematik der Ausfallversicherung in der Stellungnahme Beachtung geschenkt. Üblicherweise werden am Ende des Jahres die verbindlichen Planungen für die kommende Sommersaison abgeschlossen. Es werden Verträge vereinbart und die ersten Anzahlungen fällig. Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten sind die meisten Unternehmen nicht in der Lage verbindlich für das Jahr 2021 zu planen. Dadurch entstehen Unsicherheiten bei allen Beteiligten, vor allem aber werden Veranstaltungen verunmöglicht, wenn nicht ausreichend Vorlaufzeit gegeben ist.
Deshalb besteht die dringende Notwendigkeit, dass Bund und Länder Ausfallversicherungen für Veranstalter einräumen, damit diese sich gegen eventuelle erneute Veranstaltungsabsagen absichern können. Nur so können den Unternehmen der Branche eine Sicherheit gewährleistet werden Planungen für das Jahr 2021 durchzuführen.